Platzordnung und Boxenordnung
Platzordnung
1. Mensch und Tier
- Die Aufsicht auf dem Hundeplatz obliegt dem Vereinsvorstand, Vereinsrat und den Trainern. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
- Mit Betreten des Geländes erklären sich Mitglieder und Besucher mit der Platzordnung einverstanden.
- Wir behandeln uns wertschätzend und unserer Satzung, Geschäftsordnung und Strategie entsprechend. Dies gilt für Mitglieder, Freunde,
Interessenten und Besucher. Unsere Hunde werden ebenfalls wertschätzend behandelt.
- Der Hund ist auf dem Gelände an einer 1-Meter Trainingsleine zu führen. Ausnahme: auf Anweisung eines Trainers oder Vorstands ist das Ableinen
gestattet.
- Läufige Hündinnen dürfen für die Dauer der Läufigkeit (evtl. bis zu 4 Wochen) den Hundeplatz nicht betreten, da dies den Übungsbetrieb erheblich
stören würde.
- Die Hunde benötigen eine gültige Hundehaftpflicht sowie Impfschutz, um sich und andere nicht zu gefährden.
- Hunde, die eine ansteckende (z.B. Giardien, Milben, Zwingerhusten) oder meldepflichtige (z.B. Echinokokkose, Salmonellose) Krankheit haben
dürfen nicht am Übungsbetrieb teilnehmen. Daten werden bei uns selbstverständlich vertraulich behandelt.
- Hundebesitzern ist das Betreten des Übungsplatzes unter Rauschmitteln untersagt.
- Rauchen und Essen sind auf dem Übungsplatz untersagt.
2. Platz und Gebäude
- Das Vereinsheim, die Gebäude, das Übungsgelände und der Zaun werden zu jeder Zeit pfleglich behandelt. Mutwillig beschädigtes, zerstörtes oder
verlorenes Eigentum des Vereins wird auf Kosten des Verursachers ersetzt.
- Wir bitten euch die Hunde auch auf dem Weg vom Parkplatz zum Vereinsgelände aus Rücksicht auf die Anwohner und Passanten an der Leine zu
behalten.
- Auf dem Vereinsgelände ist das Spielen der Hunde an der Leine untersagt.
- Die Hunde sind bei längeren Aufenthaltszeiten vor und nach den Übungsstunden in einer der Größe des Hundes entsprechenden Box unterzubringen
(für alles weitere siehe Boxenordnung). Ausnahmen: Welpen und Hunde auf der Terrasse (siehe hierzu die Haus- und Terrassenordnung)
- Der Übungsplatz und das Vereinsgelände sind unbedingt von Hundekot freizuhalten. Sollte trotzdem ein Malheur passieren, ist die
Hinterlassenschaft vom Hundebesitzer zu entfernen und nach der Übungsstunde in der dafür vorgesehenen Hundetoilette auf dem Parkplatz zu
entsorgen. Durchfall muss zudem umgehend mit Wasser gereinigt werden Außerdem ist vom Besitzer eine Gebühr von € 1,50 unverzüglich an den
Verein zu bezahlen. Ausnahmen bei der Gebühr: Welpen, sowie Hunde von Interessenten beim ersten Besuch.
- Das Pinkeln/Markieren der Hunde auf dem Platz ist zu unterlassen. Das Anpinkeln von Übungsgeräten und anderen Gegenständen sowie dem
Vereinsheim und den Containern durch Hunde ist untersagt. Jeder angepinkelte Gegenstand muss umgehend mit ausreichend Wasser gereinigt
werden. Auch hier wird eine Gebühr in Höhe von € 1,50 erhoben, die unverzüglich zu bezahlen ist. Ausnahmen bei der Gebühr: Welpen, sowie Hunde
von Interessenten beim ersten Besuch.
- Das Buddeln von Löchern ist verboten, der Besitzer hat die Aufsichtspflicht.
3. Gerätschaften und Werkzeuge
- Übungsgeräte sind ausschließlich mit Hunden zu nutzen. Für Kinder und/oder Erwachsene ist die Nutzung solcher Gerätschaften untersagt
(z.B. Wippe, Laufsteg etc.).
- Werkzeuge und Geräte — ob Vereinseigentum oder geliehen — sind verantwortungsvoll und pfleglich zu benutzen. Bei Verschmutzung sind
diese zu reinigen.
- Festgestellte Defekte an Geräten oder Werkzeug sind sofort zu melden und — soweit möglich — zu reparieren.
- Nach Gebrauch sind alle Werkzeuge und Geräte wieder ordentlich an die dafür vorgesehenen Plätze aufzuräumen. Geliehene Werkzeuge und
Geräte sind dem Besitzer schnellstmöglich in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
4. Sonstiges
- Alle Mitglieder, Interessenten oder Besucher parken auf dem öffentlichen Schotterparkplatz am Hainberg.
- Auch für den Weg vom Parkplatz zum Vereinsgelände gilt selbstverständlich, dass der Hundehalter die Hinterlassenschaften seines Hundes
aufnimmt und entsorgt. Auch hier gilt, dass entweder vor oder nach der Übungseinheit der Kot des Hundes in der Hundetoilette am Parkplatz zu
entsorgen ist. Kostenlose Kotbeutel befinden sich ebenfalls an dieser Hundetoilette.
- Der Fußweg ist grundsätzlich kein Parkplatz. Ausnahmen: Das Be- und Entladen von Autos mit Getränken, Speisen oder schwere Gerätschaften.
5. Haftung
- Jeder Hundehalter ist allein und voll verantwortlich für seinen Hund und die Einhaltung der Platzordnung. Dies gilt für den Zugang zum sowie für das
Übungsgelände selbst. Der Verein übernimmt keine Haftung.
- Der Verein übernimmt ebenfalls keine Haftung für Schäden jedweder Art.
- Erziehungsberichtige haben die Aufsichtspflicht über ihre Kinder bis zum 16. Lebensjahr. Eltern haften für ihre Kinder.
- Kinder und Jugendliche ab 14 Jahren dürfen mit Erlaubnis eines Trainers und einer erziehungsberechtigten Person an Übungsstunden teilnehmen.
Während dieser Zeit befinden sie sich unter der Aufsicht des Trainers. Für Kinder zwischen 14 und 16 Jahren gilt, dass eine erziehungsberechtige
Person auf dem Gelände des Vereins anwesend sein muss.
- Das Betreten des Übungsgeländes, außerhalb der regulären Trainingszeiten, ist für Mitglieder nur mit Erlaubnis des Vereinsvorstands gestattet.
Diese Platzordnung ist mit §12 der Geschäftsordnung verknüpft und hat deshalb die gleiche Verbindlichkeit.
Boxenordnung
1. Allgemein
- Für alle Hunde, die nicht aktiv auf dem Hundeplatz arbeiten und somit eine längere Aufenthaltszeit auf dem Hundeplatz haben, herrscht
Boxenpflicht. Ausnahmen gelten für Welpen und Hunde auf der Terrasse. Für Hunde auf der Terrasse ist die Terrassenordnung zu beachten.
- Der Bereich um die Hundeboxen ist eine Ruhezone für unsere Hunde. Übermäßige Unruhe und Lärm sind zu vermeiden.
- Die Hunde in den Boxen sollen sich ebenfalls ruhig verhalten. Bei länger anhaltendem Bellen muss der Hund entweder beruhigt oder aus der Box
genommen werden.
- Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren dürfen sich, zu ihrer eigenen Sicherheit, nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten im Boxenbereich
aufhalten.
- Freie Boxen sind mit einem grünen Schild mit einer Nummer gekennzeichnet. Freie Boxen mit Hundedecke oder –kissen gelten als „momentan
belegt“. Am Ende des Tages sind die Decken und Kissen wieder aus den unvermieteten Boxen zu entfernen.
- Die Hunde sind in einer ihrer Größe entsprechenden Box unterzubringen.
- Wenn ein Hund sich in der Box befindet sind die Gittertüren sicher zu verschließen.
- Es dürfen keine Wassernäpfe in die Boxen gestellt werden. Zum Trinken, gerade an heißen Tagen, sollte der Hund allerdings regelmäßig aus der Box
gelassen werden. Trinknäpfe stehen ausreichend auf dem Vereinsgelände zur Verfügung.
- Es sind keine Leckerlis oder Kauartikel in der Box zu lassen. Diese sind immer am Ende der Aufenthaltszeit des Hundes aus der Box zu entfernen.
- In der Zeit, die der Hund in der Box verbringt, muss jeder Hundehalter für evtl. Schäden, die durch seinen Hund oder ihn selbst verursacht werden,
aufkommen. Diese Schäden sind unverzüglich beim Platzwart oder einem Vorstandsmitglied zu melden.
- Nach Benutzung der Box ist diese nach dem Grad der Verschmutzung zu reinigen. Die Gittertüren sind zu schließen und zu verriegeln. Ein Besen
hängt an der vorderen Stirnseite des Boxenhauses. Sollte der Grad der Verschmutzung mehr als nur den oben genannten Besen erfordern, bitte
unverzüglich beim Platzwart oder beim Vorstand melden.
2. Für vermietete oder fest vergebene Boxen
- Die Boxen sind regelmäßig zu säubern.
- Decken oder Kissen sind entweder am Abend mitzunehmen oder so zurückzuschlagen, dass sich keine Feuchtigkeit darin halten kann
- Die Hundebox muss mindestens einmal im Monat feucht ausgewischt werden. Die Reinigungsmittel werden vom Verein gestellt.
- Für evtl. Beschädigungen ist der Mieter oder Begünstigte der vergebenen Box haftbar.
Bitte achtet, vor allem in Bezug auf Ruhe und Trinken, auf eure Hunde in den Boxen.
Diese Boxenordnung ist Bestandteil der Platzordnung und hat deshalb die gleiche Verbindlichkeit.